Kompetent + Zuverlässig + Flexibel

Unser Service für Ihre Zufriedenheit.

Bei einer Neugerätebestellung werden Sie durch unser geschultes fachkundiges Personal beraten, um für Ihre Spielhalle oder Aufstellplatz eine optimale Geräteaufstellung zu erhalten. Da wir mit allen Herstellern eng zusammenarbeiten, schaffen wir es eine hohe Produktvielfalt herzustellen und uns den einzelnen Wünschen und Gegebenheiten optimal anzupassen. Die Auslieferung der bestellten Geräte erfolgt in der Regel durch unseren Mitarbeiter, wodurch wir zeitlich flexibler sind als gängige Speditionen.

Doch unser Service endet nicht bei der Auslieferung der Geräte. Auch darüber hinaus stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter eng zur Seite.
Durch kurze Vertriebswege sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und Ihnen in kürzester Zeit eine entsprechende Lösung anzubieten.

Beratung - Planung - Lieferung - Service

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Reparaturservice für alle gängigen Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte an.
Reparaturen erfolgen in der internen Werkstatt oder können bei Bedarf auch direkt vor Ort ausgeführt werden. Die Abholung der Geräte organisieren wir für Sie.

Sozialkonzept /Sachkundenachweis
Seit in Kraft treten des Glücksspielstaatsvertrages ist jeder Spielhallenbetreiber, Automatenaufsteller und Gaststättenbetreiber dazu verpflichtet, ein Sozialkonzept zu erstellen. Dies kann im Rahmen einer Schulung erworben werden. AVT arbeitet mit den führenden Partnern im Bereich Suchtprävention und Schulungen zusammen. Gerne vereinbaren wir einen Termin für Sie und Ihren Betrieb, um alle gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Serviceleistungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

  • Individuell passende Liefertermine
  • Abholservice nach Absprache
  • Wir bieten Ihnen unseren Techniker-Service auch vor Ort
  • Kundensupport bieten wir in Kooperation mit allen führenden Herstellern
  • Persönliche Ansprechpartner sind für uns selbstverständlich
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
  • Miet – und Finanzierungsservice

Geräteüberprüfung nach §7 SpielV

Alle Aufsteller sind verpflichtet, jedes Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach Beginn der Zulassung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
AVT arbeitet seit Jahren mit einem vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen zusammen.
Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin zum „Geräte-TÜV“, direkt vor Ort oder in unserem Hause.